Die Legal Compliance wurde im Georg Fischer Konzern 2005 durch die Schaffung der Funktion Corporate Compliance gestärkt. Auf der Basis des von der Konzernleitung verabschiedeten Konzeptes stellt der Corporate Compliance Officer insbesondere durch organisatorische Massnahmen,
Schulungen bei den Unternehmensgruppen sowie
Information und
Beratung sicher, dass die Konzerngesellschaften bei ihrer Geschäftstätigkeit die Gesetze und die im Konzern geltenden geschäftsethischen Grundsätze einhalten.
Die Grundsätze der Compliance sind im
Verhaltenskodex des Georg Fischer Konzerns festgehalten. Zu den für einen international tätigen Industriekonzern besonders wichtigen Themen wie dem
Verbot von kartell-rechtswidrigen Absprachen und dem Anbieten und Annehmen von
unrechtmässigen Vorteilen sowie der Einhaltung der
Exportkontrollvorschriften bestehen für alle Konzerngesellschaften verbindliche Weisungen, die keine Ausnahmen vom Grundsatz der Legal Compliance zulassen. Zu diesen Themen führt der Corporate Compliance Officer regelmässig
Schulungen durch.
Der Corporate Compliance Officer entwickelt das Compliance Konzept kontinuierlich weiter und berichtet der Konzernleitung und dem Verwaltungsrat jährlich über seine Tätigkeit.
Seit 2008 regelt zudem eine Konzernweisung,
wie Mitarbeitende Beobachtungen über Verstösse gegen das Gesetz oder interne Richtlinien im Arbeitsumfeld melden können. Die
Meldung kann auf Wunsch auch
anonym erfolgen. Anlaufstellen für die Beschäftigten sind dabei die Vorgesetzten, und - wenn eine Meldung über die Linie nicht möglich ist - die Konzernrevision und der Compliance Officer. Damit wurde ein weiteres Instrument zur Bekämpfung unrechtmässigen Verhaltens eingeführt. Die Konzernweisung ist für alle Mitarbeitenden im Intranet einsehbar.