Die nächste Generalversammlung findet am 19. März 2014 in Schaffhausen statt.
Fragen zur Generalversammlung
Wann und wo findet die nächste Generalversammlung statt?
- Wie lange dauert eine Generalversammlung?
- Wer kann an der Generalversammlung teilnehmen?
- Kann ich jemanden mitnehmen?
- Wie und wann erhalte ich eine Einladung?
- Gibt es einen so genannten Stichtag?
- Kann auch nach dem Stichtag mit Aktien der Georg Fischer AG gehandelt werden?
- Ich habe die Einladung erhalten. Was mache ich jetzt?
- Kann ich mich an der Generalversammlung vertreten lassen?
- Wie übertrage ich mein Stimmrecht einem anderen Aktionär?
- Wie übertrage ich mein Stimmrecht dem Organvertreter?
- Was ist ein Organvertreter?
- Wie übertrage ich mein Stimmrecht dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter?
- Was ist ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter?
- Wie übertrage ich mein Stimmrecht meiner Bank?
- Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Vollmacht erteilen?
- Ich kann meine Zutrittskarte nicht mehr finden oder habe keine erhalten. Wo kann ich mich melden?
- Die Anzahl der aufgeführten Aktien stimmt nicht. Wer gibt mir Auskunft?
- Was geschieht, wenn ich zu spät komme?
- Wo muss ich mich melden, wenn ich das Wort ergreifen will?
- Ich habe nach Erhalt der Zutrittskarte und der Stimmunterlagen Aktien verkauft. Sind diese Unterlagen noch gültig?
- Ich habe wenige Tage vor der Generalversammlung Aktien gekauft. Bin ich stimmberechtigt?
- Fragen zur Dividende und zur Dividendenpolitik?
Wie lange dauert eine Generalversammlung?
Wer kann an der Generalversammlung teilnehmen?
Wie und wann erhalte ich eine Einladung?
Gibt es einen so genannten Stichtag?
Ja. Aus organisatorischen Gründen werden rund eine Woche vor der Generalversammlung keine Eintragungen von Aktien im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen.
Bei allen Fragen rund um die Aktienregistrierung im Rahmen der
Genervalversammlung, wenden Sie sich bitte an unser Aktienbüro.
Kann auch nach dem Stichtag mit Aktien der Georg Fischer AG gehandelt werden?
Selbstverständlich ist das weiterhin möglich.
Falls Sie in dieser Zeit Aktien aus dem auf der Zutrittskarte
aufgeführten Bestand verkaufen, sind diese Aktien aber nicht mehr
stimmberechtigt. Die Ihnen zugestellte Zutrittskarte samt
Stimmmaterial ist in diesem Fall am Eingang der Generalversammlung
berichtigen zu lassen.
Ich habe die Einladung erhalten. Was mache ich jetzt?
Damit Sie persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, müssen Sie im Besitz einer Zutrittskarte sein. Der dazu notwendige Antwortschein liegt der Einladung bei und ist Georg Fischer fristgerecht einzureichen.
Die frühzeitige Rücksendung des Antwortscheins erleichtert
dem Aktienregister die Vorbereitungsarbeiten. Die Zutrittskarten samt
Stimmmaterial werden in der Folge per Post zugesandt.
Kann ich mich an der Generalversammlung vertreten lassen?
Ja. Falls Sie nicht persönlich an unserer
Generalversammlung teilnehmen, können Sie sich wie folgt
vertreten lassen:
a) durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär
b)
durch den Organvertreter von Georg Fischer
c) durch den
unabhängigen Stimmrechtsvertreter
d) durch Ihre Bank als
Depotvertreter
e) durch den Ehepartner.
Wie übertrage ich mein Stimmrecht einem anderen Aktionär?
Wie übertrage ich mein Stimmrecht dem Organvertreter?
Was ist ein Organvertreter?
Wie übertrage ich mein Stimmrecht dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter?
Unterschreiben Sie den Antwortschein, der der Einladung beiliegt, und
leiten Sie ihn direkt an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
weiter. Auf einem separat mitgelieferten Beiblatt können Sie
genau festhalten, wie er bei jedem einzelnen Geschäft Ihr
Stimmrecht auszuüben hat. Fehlen Weisungen, übt er das ihm
übertragene Stimmrecht im Sinne der Zustimmung zu den
Anträgen des Verwaltungsrates aus.
Was ist ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter?
Wenn ein börsenkotiertes Unternehmen wie Georg Fischer
einen Organvertreter bezeichnet, muss es eine "unabhängige
Person bezeichnen, die von den Aktionären mit der Vertretung
beauftragt werden kann" (OR Art. 689c). Der unabhängige
Stimmrechtsvertreter übt die ihm übertragenen Stimmrechte
gemäss den erhaltenen schriftlichen Weisungen aus.
Wie übertrage ich mein Stimmrecht meiner Bank?
Bestellen Sie mit dem Antwortschein, welcher der Einladung
beiliegt, die Zutrittskarte. Füllen Sie auf der Rückseite
der Zutrittskarte die Vollmachtserklärung aus und stellen Sie die
Zutrittskarte samt Stimmmaterial direkt der Bank zu, allenfalls
ergänzt um die schriftlichen Weisungen bezüglich des Stimmverhaltens.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Vollmacht erteilen?
Sobald Sie im Besitz der Zutrittskarte sind, können Sie
schriftlich die Vollmacht an einen der oben erwähnten Vertreter erteilen.
Falls Sie das Stimmrecht einem anderen Aktionär oder Ihrem
Ehepartner übertragen, ist dies bis unmittelbar vor Eintritt in
den registrierten Bereich der Generalversammlung möglich. Beim
Organvertreter und beim unabhängigen Stimmrechtsvertreter bitten
wir Sie zu berücksichtigen, dass ein frühzeitiges
Zurückschicken der Unterlagen die Vorbereitung erleichtert.
Ich kann meine Zutrittskarte nicht mehr finden oder habe keine erhalten. Wo kann ich mich melden?
Sollten Sie Ihre Unterlagen nicht erhalten haben oder nicht mehr
finden, melden Sie sich bitte am Tag der Generalversammlung am
Informationsstand im Eingangsbereich. Sie erhalten nach der
Identifikation und der Prüfung, ob Sie im Aktienregister als
Aktionärin oder Aktionär mit Stimmrecht eingetragen sind,
Ihre Zutrittskarte und das Stimmmaterial.
Die Anzahl der aufgeführten Aktien stimmt nicht. Wer gibt mir Auskunft?
Wo muss ich mich melden, wenn ich das Wort ergreifen will?
Der Versammlungsleiter wird vor jeder Abstimmung fragen, ob
jemand das Wort zu ergreifen wünscht. Bitte melden Sie sich
deutlich und begeben Sie sich zum Votantenpult vorne rechts. Bitte
sprechen Sie gezielt zur Sache.
Für Aktionäre, die das Wort ergreifen möchten, steht
ein reservierter Tisch vorne rechts zur Verfügung.
Sie können allfällige Fragen auch schriftlich zu Handen
des Verwaltungsrates richten (Adresse: Georg Fischer AG,
Generalsekretariat, Amsler Laffon Strasse 9, 8201 Schaffhausen). Falls
Sie zusätzlich eine Wortmeldung an der Generalversammlung
wünschen, müssen Sie an der Generalversammlung teilnehmen
und sich beim entsprechenden Traktandum zu Wort melden.
Ich habe nach Erhalt der Zutrittskarte und der Stimmunterlagen Aktien verkauft. Sind diese Unterlagen noch gültig?
Falls Sie einen Teil Ihrer Aktien verkauft haben:
Für die verkauften Aktien sind Sie nicht mehr stimmberechtigt.
Bitte melden Sie sich am Tag der Generalversammlung am
Informationsstand im Eingangsbereich, so dass Sie eine korrigierte
Zutrittskarte mitsamt den Stimmunterlagen erhalten.
Falls Sie alle Aktien verkauft haben: Sie sind an der Generalversammlung nicht mehr stimmberechtigt und können nicht teilnehmen.
Ich habe wenige Tage vor der Generalversammlung Aktien gekauft. Bin ich stimmberechtigt?
Sie sind schon Aktionärin oder Aktionär von Georg
Fischer: Unter Umständen kann der Kauf der Aktien nicht mehr
im Aktienregister eingetragen werden. Ihre Zutrittskarte und die
Stimmunterlagen behalten ihre Gültigkeit. Siehe
Erläuterungen zum Stichtag.
Sie sind Neuaktionärin oder Neuaktionär: Unter
Umständen kann der Kauf der Aktien nicht mehr im Aktienregister
eingetragen werden. Siehe
Erläuterungen zum Stichtag.
Ist ein Eintrag nicht mehr möglich, so sind Sie für die
Generalversammlung nicht stimmberechtigt. Damit Sie trotzdem an der
Generalversammlung teilnehmen können, stellen wir Ihnen gerne
eine Gästekarte aus. Bitte melden Sie sich am Informationsstand
im Eingangsbereich und weisen Sie die Belege, welche den Aktienkauf
belegen, vor.
Fragen zur Dividende und zur Dividendenpolitik?
Diesem Thema ist ein eigenes Kapitel der "Häufigen
Fragen" gewidmet.
