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Kasse, Post- und Bankguthaben: CHF 307 Mio. (Vorjahr: CHF 392
Mio.), Festgelder: CHF 23 Mio. (Vorjahr: CHF 20 Mio.).
Bilanz
per 31. Dezember 2012
Mio. CHF | Erläuterungen | 2012 | % | 2011 | % |
Flüssige Mittel | 330 | 412 | |||
Wertschriften | 8 | 2 | |||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (3) | 524 | 525 | ||
Vorräte | (4) | 630 | 622 | ||
Forderungen aus Ertragssteuern | (5) | 5 | 8 | ||
Übrige Forderungen | (6) | 87 | 82 | ||
Umlaufvermögen | 1 584 | 55 | 1 651 | 56 | |
Betriebliche Sachanlagen |
(7) | 923 |
| 940 |
|
Nicht betriebliche Liegenschaften | (7) | 47 | 32 | ||
Immaterielle Anlagen | (8) | 280 | 239 | ||
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften | (9) | 0 | 0 | ||
Latente Steueraktiven | (12) | 52 | 56 | ||
Übrige Finanzanlagen | (11) | 13 | 7 | ||
Anlagevermögen | 1 315 | 45 | 1 274 | 44 | |
Aktiven |
2 899 |
100 |
2 925 |
100 | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
348 |
379 | |||
Bankverbindlichkeiten | (15) | 120 | 130 | ||
Personalvorsorgeverpflichtungen | (15, 17) | 29 | 32 | ||
Rückstellungen | (13) | 30 | 36 | ||
Laufende Steuerverpflichtungen | (14) | 60 | 66 | ||
Übriges kurzfristiges Fremdkapital | (18) | 253 | 261 | ||
Kurzfristiges Fremdkapital | 840 | 29 | 904 | 31 | |
Bankverbindlichkeiten |
(15) | 23 |
| 46 |
|
Anleihen | (15, 16) | 497 | 496 | ||
Personalvorsorgeverpflichtungen | (17) | 137 | 143 | ||
Rückstellungen | (13) | 46 | 49 | ||
Latente Steuerverpflichtungen | (12) | 62 | 54 | ||
Übriges langfristiges Fremdkapital | 9 | 10 | |||
Langfristiges Fremdkapital | 774 | 27 | 798 | 27 | |
Fremdkapital |
1 613 | 56 | 1 702 | 58 | |
Aktienkapital |
41 |
41 | |||
Kapitalreserven (Agio) | 116 | 176 | |||
Gewinnreserven | 1 085 | 961 | |||
Eigenkapital Aktionäre Georg Fischer AG | 1 242 | 43 | 1 178 | 40 | |
Minderheitsanteile | 44 | 1 | 45 | 2 | |
Eigenkapital | (22) | 1 286 | 44 | 1 223 | 42 |
Passiven |
2 899 | 100 | 2 925 | 100 |
Erläuterungen als PDF
Erfolgsrechnung 2012
Mio. CHF |
Erläuterungen |
2012 |
% |
2011 |
% |
Umsatz |
3 602 |
100 |
3 511 |
100 | |
Übriger betrieblicher Ertrag | (25) | 38 | 40 | ||
Ertrag | 3 640 | 101 | 3 551 | 101 | |
Material- und Warenaufwand | -1 799 | -1 751 | |||
Bestandesänderungen Vorräte | 20 | 9 | |||
Betriebsaufwand | (26) | -628 | -592 | ||
Bruttowertschöpfung | 1 233 | 34 | 1 217 | 35 | |
Personalaufwand | (27) | -883 | -853 | ||
EBITDA | 350 | 10 | 364 | 10 | |
Abschreibungen | (7) | -121 | -117 | ||
Amortisation / Impairment | (8) | -8 | -14 | ||
EBIT | 221 | 6 | 233 | 7 | |
Zinsertrag | (28) | 2 | 4 | ||
Zinsaufwand | (28) | -34 | -34 | ||
Übriger Finanzerfolg | (28) | -2 | |||
Ergebnis aus nicht betrieblichen Liegenschaften | 1 | 1 | |||
Anteil am Ergebnis assoziierter Gesellschaften | 1 | ||||
Konzernergebnis vor Steuern | 189 | 5 | 204 | 6 | |
Ertragssteuern | (29) | -34 | -36 | ||
Konzernergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 155 | 4 | 168 | 5 | |
Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | (30) | -28 | |||
Konzernergebnis | 127 | 4 | 168 | 5 | |
- Davon Aktionäre Georg Fischer AG | 121 | 160 | |||
- Davon Minderheitsanteile | 6 | 8 | |||
Gewinn je Aktie in CHF | (31) | 30 | 39 | ||
Verwässerter Gewinn je Aktie in CHF | (31) | 30 | 39 | ||
Gewinn je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen in CHF | (31) | 37 | 39 | ||
Verwässerter Gewinn je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen in CHF | (31) | 37 | 39 |
Erläuterungen als PDF
Gesamtergebnisrechnung 2012
million CHF | 2012 | 2011 |
Konzernergebnis |
127 |
168 |
Sonstige Ergebnisse: | ||
- In der Berichtsperiode erfasste Umrechnungsdifferenzen | -10 | -12 |
- In die Erfolgsrechnung übertragene kumulierte Umrechnungsdifferenzen | 10 | -1 |
- In der Berichtsperiode erfasste Verkehrswertänderungen
aus Cashflow Hedges | 1 | -3 |
- In die Erfolgsrechnung übertragene
Verkehrswertänderungen aus Cashflow Hedges | 1 | -3 |
- Ertragssteuern auf Verkehrswertänderungen aus Cashflow Hedges | 1 | |
Total sonstige Ergebnisse nach Ertragssteuern | 2 | -18 |
Gesamtergebnis | 129 | 150 |
- Davon Aktionäre Georg Fischer AG | 124 | 142 |
- Davon Minderheitsanteile | 5 | 8 |
Eigenkapitalnachweis 2012
Mio. CHF |
Aktien- |
Kapital- |
Umrechnungs- |
Cashflow |
Übrige |
Gewinn- |
Eigenkapital |
Minderheits- |
Eigenkapital |
Stand 31. Dezember 2010 |
82 |
179 |
-276 |
4 |
1 091 |
819 |
1 080 |
44 |
1 124 |
Konzernergebnis | 160 | 160 | 160 | 8 | 168 | ||||
Sonstige Ergebnisse: | |||||||||
In der Berichtsperiode erfasste Umrechnungsdifferenzen | -12 | -12 | -12 | -12 | |||||
In die Erfolgsrechnung übertragene kumulierte Umrechnungsdifferenzen | -1 | -1 | -1 | -1 | |||||
In der Berichtsperiode erfasste
Verkehrswertänderungen aus Cashflow Hedges | -3 | -3 | -3 | -3 | |||||
In die Erfolgsrechnung übertragene Verkehrswertänderungen aus Cashflow Hedges | -3 | -3 | -3 | -3 | |||||
Ertragssteuern auf Verkehrswertänderungen aus Cashflow Hedges | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||
Total sonstige Ergebnisse nach Ertragssteuern | -13 | -5 | -18 | -18 | -18 | ||||
Gesamtergebnis | 142 | 8 | 150 | ||||||
Kauf eigener Aktien | -20 | -20 | -20 | ||||||
Verkauf eigener Aktien | 12 | 12 | 12 | ||||||
Aktienbezogene Vergütung | 5 | 5 | 5 | ||||||
Nennwertreduktion / Dividenden | -41 | -41 | -7 | -48 | |||||
Stand 31. Dezember 2011 | 41 | 176 | -289 | -1 | 1 251 | 961 | 1 178 | 45 | 1 223 |
Konzernergebnis | 121 | 121 | 121 | 6 | 127 | ||||
Sonstige Ergebnisse: | |||||||||
In der Berichtsperiode erfasste Umrechnungsdifferenzen | -9 | -9 | -9 | -1 | -10 | ||||
In die Erfolgsrechnung übertragene kumulierte Umrechnungsdifferenzen | 10 | 10 | 10 | 10 | |||||
In der Berichtsperiode erfasste Verkehrswertänderungen aus Cashflow Hedges | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||
In die Erfolgsrechnung übertragene Verkehrswertänderungen aus Cashflow Hedges | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||
Total sonstige Ergebnisse nach Ertragssteuern | 1 | 2 | 3 | 3 | -1 | 2 | |||
Gesamtergebnis | 124 | 5 | 129 | ||||||
Kauf eigener Aktien | -19 | -19 | -19 | ||||||
Verkauf eigener Aktien | 18 | 18 | 18 | ||||||
Aktienbezogene Vergütung | 3 | 3 | 3 | ||||||
Dividenden | -62 | -62 | -6 | -68 | |||||
Stand 31. Dezember 2012 | 41 | 116 | -288 | 1 | 1 372 | 1 085 | 1 242 | 44 | 1 286 |
Eigenkapitalnachweis 2012 als PDF
Geldflussrechnung 2012
Mio. CHF | Erläuterungen | 2012 | 2011 |
Konzernergebnis |
127 |
168 | |
Ertragssteuern | (29) | 34 | 36 |
Finanzergebnis | (28) | 34 | 32 |
Abschreibungen | (7) | 125 | 121 |
Amortisation / Impairment | (8) | 8 | 14 |
Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen | (30) | 28 | |
Übriger nicht liquiditätswirksamer Erfolg | 25 | 27 | |
Bildung Rückstellungen, netto | (13) | 15 | -7 |
Verbrauch Rückstellungen | (13) | -24 | -25 |
Veränderung | |||
- Vorräte | -22 | -41 | |
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -13 | -47 | |
- Übrige Forderungen | -5 | -6 | |
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -22 | 11 | |
- Übriges unverzinsliches Fremdkapital | -15 | 39 | |
Bezahlte Zinsen | -32 | -33 | |
Bezahlte Ertragssteuern | -34 | -39 | |
Cashflow aus Geschäftstätigkeit |
229 |
250 | |
Erwerb | |||
- Sachanlagen | (7) | -132 | -147 |
- Immaterielle Anlagen | (8) | -4 | -3 |
Veräusserungen | |||
- Sachanlagen | (7) | 3 | 1 |
- Übrige Finanzanlagen | 1 | ||
Cashflow aus Akquisitionen | (2) | -78 | |
Cashflow aus Devestitionen | (2) | -1 | |
Erhaltene Zinsen | 1 | 2 | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit |
-210 |
-147 | |
Freier Cashflow |
19 |
103 | |
Kauf eigener Aktien | -19 | -20 | |
Verkauf eigener Aktien | 18 | 12 | |
Bezahlte Dividenden / Nennwertreduktion | -68 | -48 | |
Aufnahme Bankdarlehen | (15) | 1 | 2 |
Rückzahlung Bankdarlehen | (15) | -53 | -9 |
Veränderung übriges verzinsliches Fremdkapital (v. a. Bankkontokorrente) | 22 | -20 | |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
-99 |
-83 | |
Umrechnungsdifferenz auf flüssigen Mitteln |
-2 | 2 | |
Netto-Cashflow | -82 | 22 | |
Flüssige Mittel Anfang Jahr |
412 |
390 | |
Flüssige Mittel Ende Jahr1 | 330 | 412 |
Erläuterungen als PDF
Grundsätze der Konzernrechnungslegung
- Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
-
Allgemeines
Die Konzernrechnung der Georg Fischer AG wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Die Konsolidierung erfolgt aufgrund der nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember.
Die Konzernrechnung basiert auf historischen Anschaffungskosten, mit Ausnahme der Wertschriften, der Beteiligungen unter 20 % und der derivativen Finanzinstrumente, die zu Verkehrswerten bewertet werden. Die Erstellung der Konzernrechnung verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in jenem Berichtsjahr entsprechend angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.
Definition von nicht-GAAP-konformen Kennzahlen
Das Zwischentotal Bruttowertschöpfung enthält alle betrieblichen Erträge abzüglich des Material- und Warenaufwands, der Bestandesänderungen der Vorräte und des Betriebsaufwands.
Das Zwischentotal «Earnings before Interest, Income Taxes, Depreciation and Amortization» (EBITDA) ergibt sich aus der Bruttowertschöpfung abzüglich des Personalaufwands und die «Earnings before Interest and Income Taxes» (EBIT) errechnen sich aus dem EBITDA abzüglich den Abschreibungen und der Amortisation / Impairment.
Da diese drei Zwischentotale für Georg Fischer wichtige Steuerungsgrössen darstellen, werden diese separat in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.
Konsolidierungskreis und -methoden
Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Georg Fischer AG sowie alle in- und ausländischen Gesellschaften, an denen die Konzernholding direkt oder indirekt mit mehr als 50 % der Stimmrechte beteiligt ist oder für die sie die operative und finanzielle Führungsverantwortung trägt. Diese Gesellschaften werden voll konsolidiert. Aktiven und Passiven sowie Erträge und Aufwendungen werden nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100 % übernommen, konzerninterne Beziehungen (Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen) eliminiert und die Anteile von Minderheitsaktionären bzw. -gesellschaftern am Eigenkapital sowie am Ergebnis von konsolidierten Unternehmungen separat, aber als Teil des Konzerneigenkapitals bzw. -ergebnisses ausgewiesen. Zwischengewinne auf konzerninternen Transaktionen und Beständen werden ergebniswirksam eliminiert. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Acquisitions-Methode. Die Anschaffungskosten einer akquirierten Gesellschaft werden dabei mit den nach konzerneinheitlichen Grundsätzen zum Verkehrswert bewerteten Nettoaktiven zum Zeitpunkt des Erwerbs verrechnet.
Im Laufe des Jahres erworbene oder veräusserte Konzerngesellschaften werden vom Datum der Kontrollübernahme an konsolidiert und ab Datum der Kontrollabgabe aus der Konsolidierung erfolgswirksam ausgeschlossen.
Werden Minderheitsanteile einer vollkonsolidierten Konzerngesellschaft erworben, wird die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert der Minderheitsanteile direkt in den Kapitalreserven erfasst. Beim Verkauf von Anteilen an einer Konzerngesellschaft, ohne Abgabe der Kontrolle, wird ein Mehr- oder Mindererlös im Vergleich zum Buchwert ebenfalls in den Kapitalreserven erfasst.
Joint Ventures, für die der Georg Fischer Konzern die gemeinschaftliche Führung zusammen mit einem Joint-Venture-Partner hat, werden nach der Methode der Quotenkonsolidierung (anteiliger Einbezug) behandelt.
Gesellschaften, an denen der Georg Fischer Konzern stimmenmässig mit mindestens 20 %, aber weniger als 50 % beteiligt ist oder auf die er auf andere Weise massgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode erfasst und unter den Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften ausgewiesen. Beteiligungen unter 20 % werden zum Verkehrswert bewertet und unter den übrigen Finanzanlagen bilanziert, wobei die nicht realisierten Gewinne und Verluste in den Gewinnreserven erfasst und ausgewiesen werden. Bei Veräusserung oder im Falle eines Impairments werden diese in die Erfolgsrechnung übertragen.
Umsatz und Ertragsrealisation
Fakturierungen für Lieferungen und Leistungen werden als Umsatz bei Leistungserbringung bzw. bei Übertragung der wesentlichen Risiken und Chancen des Eigentums verbucht.
Die Beurteilung, ob die wesentlichen Risiken und Chancen bei einer Lieferung übertragen wurden, erfolgt für jede Verkaufstransaktion separat aufgrund der vertraglichen Gestaltung der Transaktion. Die Übertragung des rechtlichen Eigentums alleine führt noch nicht zwangsläufig zur Übertragung der wesentlichen Risiken und Chancen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
- der Empfänger der Lieferung einen Leistungsanspruch für unzureichende Qualität der gelieferten Sache hat, die über die normalen Gewährleistungsansprüche hinausgeht,
- der Erhalt der Erlöse abhängig ist vom Weiterverkauf der Güter durch den Käufer,
- die Installation der Güter beim Empfänger ein wesentlicher Vertragsbestandteil ist,
- wenn der Käufer ein Rückgaberecht aus einem vertraglich spezifizierten Grund hat und die Wahrscheinlichkeit einer solchen Rückgabe unsicher ist.
Erbrachte Dienstleistungen werden in Abhängigkeit des Grades ihrer Fertigstellung als Umsatz verbucht, falls das Ergebnis der Dienstleistung verlässlich geschätzt werden kann.
Der Umsatz ist ohne Umsatz- und Mehrwertsteuer und nach Abzug von Gutschriften und Rabatten ausgewiesen. Für erwartete Gewährleistungsansprüche aus der Leistungserbringung werden angemessene Rückstellungen gebildet.
Währungsumrechnung
Die einzelnen Gesellschaften erstellen ihre Abschlüsse in ihrer funktionalen Währung. Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Die sich aus Transaktionen und aus der Umrechnung von Bilanzpositionen in Fremdwährung ergebenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Derivative Finanzinstrumente, die der Kurssicherung solcher Bilanzpositionen dienen, werden zum Verkehrswert bewertet. Für Cashflow Hedges, die gemäss «Hedge-Accounting» im Sinne von IAS 39 verbucht werden, wird die Bewertung des wirksamen Anteils von Veränderungen des Fair Value der Sicherungsinstrumente erfolgsneutral im Gesamtergebnis des Eigenkapitals erfasst. Ein ineffektiver Teil wird sofort erfolgswirksam erfasst. Sobald aus dem abgesicherten Grundgeschäft ein Vermögenswert oder eine Verpflichtung resultiert, werden die vorgängig im Gesamtergebnis erfassten Gewinne und Verluste ausgebucht und gleichzeitig mit dem Bewertungseffekt aus dem abgesicherten Grundgeschäft in die Erfolgsrechnung übertragen. Für Hedges, die nicht gemäss «Hedge-Accounting» erfasst werden, erfolgt die Verbuchung der Verkehrswertschwankungen erfolgswirksam.
Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken ermittelt und dargestellt. Die Fremdwährungsabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften werden für Konsolidierungszwecke wie folgt in Schweizer Franken umgerechnet: Bilanz zu Wechselkursen am Bilanzstichtag, Erfolgs- und Geldflussrechnung zum durchschnittlichen Kurs des Geschäftsjahrs. Aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen sowie aus der Umrechnung von Konzerndarlehen mit Beteiligungscharakter in fremden Währungen entstehende Umrechnungsdifferenzen werden in der Gesamtergebnisrechnung in den sonstigen Ergebnissen erfasst. Bei Veräusserung einer ausländischen Tochtergesellschaft werden die zugehörigen kumulierten Fremdwährungsdifferenzen in die Erfolgsrechnung übertragen.
Fristigkeiten
Dem Umlaufvermögen werden Aktiven zugeordnet, die entweder im ordentlichen Geschäftszyklus des Konzerns innerhalb eines Jahres realisiert oder konsumiert werden oder zu Handelszwecken gehalten werden. Alle übrigen Aktiven werden dem Anlagevermögen zugeordnet. Dem kurzfristigen Fremdkapital werden alle Verpflichtungen zugeordnet, die der Konzern im Rahmen des ordentlichen Geschäftszyklus unter Verwendung von operativen Geldflüssen zu tilgen gedenkt oder die innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag fällig werden. Alle übrigen Verpflichtungen werden dem langfristigen Fremdkapital zugeordnet.
Segmentinformationen
In Übereinstimmung mit der Führungsstruktur und der Berichterstattung an die Konzernleitung und den Verwaltungsrat bestehen die Berichtssegmente aus den drei operativ tätigen Divisionen GF Piping Systems, GF Automotive und GF AgieCharmilles. GF Piping Systems entwickelt, produziert und vertreibt Rohrleitungssysteme für Industrie, Versorgung und Haustechnik. GF Automotive stellt Gussteile für die Automobilindustrie her, und GF AgieCharmilles entwickelt, produziert und vertreibt Funkenerosionsmaschinen, Fräsmaschinen, Lasermaschinen und Automatisierungslösungen. Zudem bietet GF AgieCharmilles Serviceleistungen für diese Produkte an. Geschäftszweige innerhalb dieser Segmente, die teilweise ebenfalls die Grössenkriterien nach IFRS 8 erfüllen, wurden zu jeweils einem Berichtssegment zusammengefasst, da diese gleichartige Produkte mit vergleichbaren Produktionsprozessen herstellen und mit ähnlichen Vertriebsmethoden ähnliche Kundengruppen beliefern. Die Segmentrechnung wird bis auf Stufe EBIT erstellt, da diese Kennzahl für Führungszwecke verwendet wird. Sämtliche operativen Aktiven und Verbindlichkeiten, die entweder direkt oder auf einer vernünftigen Grundlage den Segmenten zugeordnet werden können, werden in den entsprechenden Divisionen ausgewiesen. Es bestehen keine Unterschiede zwischen den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der Segmentberichterstattung und denjenigen der Konzernrechnung.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten ausgewiesen. Sie bestehen aus Kassenbeständen, Post- und Bankguthaben sowie Festgeldanlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu 90 Tagen.
Wertschriften
Wertschriften enthalten Handelsbestände sowie derivative Finanzinstrumente. Die laufenden Käufe und Verkäufe werden jeweils per Abschlussdatum, nicht per Lieferdatum, erfasst. Die Handelsbestände werden zum Marktwert bewertet, wobei die nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst und im Finanzergebnis ausgewiesen werden.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden unter den Wertschriften bzw. im übrigen kurzfristigen Fremdkapital bilanziert. Zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken bedient sich der Konzern Devisentermin- und Optionskontrakten sowie Swaps. Zur Währungsabsicherung werden insbesondere Cashflow Hedges eingesetzt, um Währungsrisiken von sehr wahrscheinlichen zukünftigen Geldflüssen aus Verkäufen in Fremdwährung zu vermindern.
Forderungen
Kurzfristige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die grundsätzlich dem Nennwert entsprechen. Das Delkredere wird aufgrund der Fälligkeitsstruktur und der erkennbaren Bonitätsrisiken bestimmt. Neben Einzelwertberichtigungen für spezifisch bekannte Forderungsrisiken werden zusätzliche Wertberichtigungen anhand statistischer Erhebungen über das Ausfallrisiko gebildet.
Vorräte
Handelswaren werden in der Regel zu durchschnittlichen Einstandskosten, selbst erstellte Erzeugnisse zu Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie einen Teil der anzurechnenden Gemeinkosten. Falls der Nettoverkaufswert tiefer ist, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Vorratsbestände, die eine ungenügende Lagerumschlagsfähigkeit aufweisen, werden teil- oder vollwertberichtigt.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zu Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen und allfälliger Impairments bilanziert. Fremdkapitalkosten, die während der Erstellungsphase durch die Finanzierung von Anlagen im Bau entstehen, sind Teil der Anschaffungskosten, soweit sie wesentlich sind. Anlageobjekte, die über langfristige Leasingverträge finanziert sind, werden zum Barwert der Mindestleasingraten oder zum tieferen Verkehrswert bilanziert. Auf der Passivseite sind die entsprechenden Finanzleasingverpflichtungen ausgewiesen. Die Abschreibungen der Sachanlagen erfolgen linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder kürzeren Leasingdauer, d. h. für betriebliche und nicht betriebliche Gebäude 20 bis 40 Jahre, Maschinen 3 bis 15 Jahre und übrige Anlagen (Fahrzeuge, IT-Systeme usw.) 3 bis 5 Jahre. Wenn Komponenten grösserer Anlagen unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen, werden diese als separate Objekte abgeschrieben. Nutzungsdauern und Residualwerte werden jährlich per Bilanzstichtag überprüft, wobei allfällige Anpassungen erfolgswirksam erfasst werden. Alle sich aus dem Abgang von Sachanlagen ergebenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam erfasst.
Immaterielle Anlagen
Erworbene Lizenzen, Patente und ähnliche Rechte werden aktiviert und mit Ausnahme von Landnutzungsrechten über die geschätzte Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren linear amortisiert. Landnutzungsrechte werden über die Dauer des eingeräumten Nutzungsrechts linear amortisiert. Auf dieser Position ergeben sich Nutzungsdauern von bis zu 50 Jahren.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen wird Goodwill zum Akquisitionszeitpunkt wie folgt ermittelt: der Fair Value der übertragenen Gegenleistung, zuzüglich des erfassten Betrags an Minderheitsanteilen an der erworbenen Gesellschaft, zuzüglich des Fair Value der bestehenden Eigenkapitalanteile an der erworbenen Gesellschaft bei einer schrittweisen Übernahme, abzüglich des erfassten Betrags an erworbenen Nettoaktiven. Ergibt sich eine negative Differenz, wird der Gewinn sofort erfolgswirksam erfasst. Goodwill sowie andere immaterielle Werte ohne bestimmbare Nutzungsdauer werden nicht amortisiert, sondern jährlich einem Impairment-Test unterzogen. Goodwill wird für diesen Zweck auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt.
Übrige Finanzanlagen
Die übrigen Finanzanlagen beinhalten vorwiegend Darlehen gegenüber Dritten, längerfristig gehaltene Minderheitsbeteiligungen unter 20 % sowie allfällige Personalvorsorgeaktiven. Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertberichtigungen bilanziert; der damit verbundene Zinsertrag wird mittels Effektivzinsmethode erfasst. Minderheitsbeteiligungen werden zum geschätzten Verkehrswert ausgewiesen, wobei die nicht realisierten Gewinne und Verluste in den Gewinnreserven erfasst werden; bei Veräusserung oder im Falle eines Impairments werden diese in die Erfolgsrechnung übertragen.
Personalvorsorge
Im Konzern bestehen im Einklang mit den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften Pensionspläne für Mitarbeitende. Diese sind mehrheitlich vom Konzern finanziell unabhängige Einrichtungen und Stiftungen, die teils beitragsorientiert, teils leistungsorientiert ausgestaltet sind. Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Bei beitragsorientierten Vorsorgeeinrichtungen werden die geleisteten bzw. geschuldeten Arbeitgeberbeiträge erfolgswirksam erfasst. Bei leistungsorientierten Vorsorgeeinrichtungen wird der Barwert der erwarteten Ansprüche (Defined Benefit Obligation) nach der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Alle wesentlichen Verpflichtungen und die zu deren Deckung dienenden Aktiven werden jährlich ermittelt. Die Vorsorgekosten, die mit der Arbeitsleistung der Berichtsperiode zusammenhängen (Current Service Cost), werden erfolgswirksam erfasst. Die die vergangene Arbeitsleistung betreffenden Vorsorgekosten, welche auf neue oder verbesserte Vorsorgeleistungen zurückzuführen sind (Past Service Cost), werden linear bis zum Zeitpunkt der Anspruchsberechtigung über den Personalvorsorgeaufwand erfasst. Versicherungstechnische Gewinne und Verluste sowie Anlagegewinne und -verluste aus den periodischen Neuberechnungen werden linear über die durchschnittliche Restdienstzeit erfolgswirksam erfasst, soweit sie 10 % des höheren Betrags von Vermögen und Vorsorgeverpflichtung des Vorjahrs überschreiten. Die sich aus diesen Berechnungen per Bilanzstichtag ergebenden Defizite werden über diesen Mechanismus zurückgestellt. Personalvorsorgeüberdeckungen werden nur aktiviert, wenn sie dem Konzern in Form von zukünftigen Beitragsrückzahlungen oder -reduktionen tatsächlich zur Verfügung stehen. Sie werden unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesen.
Rückstellungen
Rückstellungen werden vorgenommen, wenn ein vergangenes Ereignis zu einer gegenwärtigen Verpflichtung geführt hat, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und dieser zuverlässig bemessen werden kann.
Steuern
Alle Steuerverpflichtungen werden, unabhängig von ihrer Fälligkeit, zurückgestellt. Laufende Ertragssteuern werden auf dem steuerbaren Ergebnis berechnet. Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf allen temporären Differenzen zwischen den Werten der Steuerbilanzen und den gemäss IFRS ermittelten Werten berechnet. Steuerlich anrechenbare Verlustvorträge werden bilanziert, wenn die steuerliche Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen oder latenten Steuerverpflichtungen realisierbar scheint. Zur Berechnung der latenten Steuern kommen die länderspezifischen Steuersätze zur Anwendung. Eine Verrechnung von Steueraktiven und -verpflichtungen findet statt, wenn diese dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerhoheit betreffen und ein Verrechnungsanspruch bei laufenden Steuern besteht. Aufgrund der Ausnahmeregelung in IAS 12 werden für temporäre Bewertungsdifferenzen auf Beteiligungen keine latente Steuern verbucht.
Leasing
Verträge für Finanzleasing werden bilanziert, wenn Risiken und Nutzen bei Vertragsabschluss mehrheitlich an die Konzerngesellschaft übergehen. Die Leasingraten werden in Zinsaufwand und Tilgungsbetrag gemäss Annuitätenmethode aufgeteilt. Die Abschreibung der Leasinggegenstände erfolgt über die geschätzte Nutzungs- oder kürzere Leasingdauer. Zahlungen für operatives Leasing werden linear über die Leasingdauer erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Verpflichtungen
Finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Bankdarlehen, Hypotheken und Anleihen. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Fremdkapitalzinsen werden grundsätzlich erfolgswirksam auf Basis der Effektivzinsmethode erfasst. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert.
Forschung und Entwicklung
Forschungskosten werden in dem Zeitraum, in dem sie anfallen, in der Erfolgsrechnung als Aufwand verbucht. Entwicklungskosten werden nur und insoweit aktiviert, als bestimmte Kriterien erfüllt sind und der aktivierte Betrag durch entsprechende zukünftige Cashflows gedeckt ist.
Impairment
Die Werthaltigkeit des Anlagevermögens wird mindestens einmal jährlich beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, wird eine Berechnung des realisierbaren Werts (Impairment-Test) durchgeführt. Goodwill und immaterielle Aktiven ohne bestimmbare Nutzungsdauer werden jährlich einem solchen Impairment-Test unterzogen. Übersteigt der Buchwert eines Aktivums den realisierbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung.
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Aufgegebene Geschäftsbereiche werden ausgewiesen, sobald ein Unternehmensbestandteil mit Geschäftsaktivitäten und Mittelzuflüssen / -abflüssen, die operativ und für die Zwecke der Rechnungslegung vom übrigen Unternehmen klar abgegrenzt werden können, als zur Veräusserung bestimmt klassifiziert wird oder bereits abgegangen ist und der Geschäftsbereich entweder
- einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt und
- Teil eines abgestimmten Gesamtplans zur Veräusserung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist oder
- ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschliesslich mit Weiterveräusserungsabsicht erworben wurde.
Der Gewinn / Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen wird in der Erfolgsrechnung getrennt von den Aufwendungen und Erträgen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen berichtet. Zahlen der Vorjahresperiode, welche die Erfolgsrechnung betreffen, werden entsprechend angepasst (als ob der Geschäftsbereich bereits zu Beginn des Vergleichsjahres aufgegeben worden wäre) und ebenfalls gesondert ausgewiesen.
Informationen, die im Zusammenhang mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich stehen, werden im Anhang separat unter Erläuterung 30 ausgewiesen.
Eigene Aktien, aktienbasierte Zahlungen und Gewinn je Aktie
Eigene Aktien werden mit ihrem Nominalwert vom Aktienkapital in Abzug gebracht. Die über den Nominalwert hinausgehenden Anschaffungskosten aus dem Erwerb eigener Aktien werden den Kapitalreserven belastet, Mehr- oder Mindererlöse aus der Veräusserung eigener Aktien werden den Kapitalreserven gutgeschrieben bzw. belastet.
Aktienbasierte Zahlungen an Mitglieder der Konzernleitung und des oberen Kaders (insbesondere Ausgabe von Gratisaktien) werden im Zeitpunkt der Zuteilung zum Verkehrswert bewertet und in der Periode der Leistungserbringung dem Personalaufwand belastet.
Der Gewinn je Aktie errechnet sich aus dem Anteil des Konzernergebnisses, der auf die Aktionäre der Georg Fischer AG entfällt, geteilt durch den gewichteten Mittelwert der Anzahl der während der Berichtsperiode ausstehenden Aktien. Der verwässerte Gewinn je Aktie berücksichtigt zusätzlich sämtliche potenziellen Aktien, die z. B. aus der Ausübung von Options- oder Wandelrechten hätten entstehen können.
- Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen
-
Georg Fischer hat per 1. Januar 2012 die folgenden überarbeiteten Standards und Interpretationen angewandt:
- IFRS 7 Offenlegung - Transfer finanzieller Vermögenswerte
- IAS 12 Latente Steuern: Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte
Aus der Anwendung der neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen haben sich keine Auswirkungen auf die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung ergeben.
- Annahmen und Einschätzungen des Managements
-
Wesentliche Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
Die Rechnungslegung erfordert Einschätzungen und das Treffen von Annahmen, welche die Konzernrechnung von Georg Fischer insbesondere in den nachstehend beschriebenen Bereichen massgeblich beeinflussen können, sollten die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen und Annahmen des Managements abweichen.
Wertminderungen von Anlagegütern
Neben der regelmässigen periodischen Überprüfung der Goodwillpositionen wird auch die Werthaltigkeit der Anlagegüter und immateriellen Werte immer dann überprüft, wenn deren Buchwerte aufgrund veränderter Umstände oder Ereignisse allenfalls nicht mehr einbringbar sind. Dabei wird beim Eintreten einer solchen Situation der Wert ermittelt, der sich aufgrund der erwarteten zukünftigen Einnahmen als wieder einbringbar erweist. Dieser entspricht dann entweder den abdiskontierten zukünftig erwarteten Nettogeldzuflüssen oder dem erwarteten Nettoveräusserungspreis. Sofern diese Werte geringer als deren aktueller Buchwert sind, findet eine Wertminderung des Buchwerts bis auf die Höhe des neu berechneten Werts statt. Diese Wertminderung wird erfolgswirksam im Aufwand erfasst. Wichtige Annahmen dieser Berechnungen sind Wachstumsraten, Margen und Diskontsätze. Die effektiv erzielten Geldflüsse können stark von den abdiskontierten Projektionen abweichen. Die Buchwerte der betroffenen Sach- und immateriellen Anlagen sowie Angaben zu den im Berichtsjahr vorgenommenen Sonderabschreibungen gehen aus den Erläuterungen 7 und 8 hervor.
Rückstellungen für Gewährleistungen und belastende Verträge
Im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit können Konzerngesellschaften in strittige Verfahren verwickelt werden. Rückstellungen für pendente Verfahren werden aufgrund der vorhandenen Informationen auf Basis eines realistischerweise zu erwartenden Geldabflusses bemessen. Je nach Ausgang dieser Verfahren können Ansprüche gegen den Konzern entstehen, deren Erfüllung möglicherweise nicht oder nicht vollständig durch Rückstellungen oder Versicherungsleistungen gedeckt ist. Bestehen vertragliche Verpflichtungen, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung dieser Verpflichtung höher sind (z. B. Drohverluste aus Lieferverträgen) als deren erwarteter wirtschaftlicher Nutzen, werden im Umfang der vereinbarten Mengen über die gesamte oder über eine vorsichtig abgeschätzte Dauer entsprechende Rückstellungen gebildet. Diese basieren auf Einschätzungen des Managements. Die Buchwerte solcher Rückstellungen gehen aus der Erläuterung 13 hervor.
Personalvorsorgeeinrichtungen
Bei Georg Fischer sind verschiedene Personalvorsorgepläne und -einrichtungen für Mitarbeitende im Einsatz. Die Mehrheit der Angestellten ist durch diese Vorsorgepläne abgedeckt. Um die Verpflichtungen und den Aufwand zu bestimmen, muss zunächst aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise beurteilt werden, ob es sich um beitrags- oder leistungsorientierte Pläne handelt. Bei leistungsorientierten Plänen werden statistische Annahmen getroffen, um zukünftige Entwicklungen abzuschätzen. Dazu gehören die Annahmen und Schätzungen in Bezug auf den Diskontierungssatz, die in den einzelnen Ländern erwarteten Erträge aus dem ausgeschiedenen Vermögen sowie Annahmen zu Gehaltssteigerungsraten. Die Aktuare verwenden in ihren versicherungsmathematischen Berechnungen zur Bestimmung der Vorsorgeverpflichtungen ebenfalls statistische Informationen wie Sterbetafeln und Austrittswahrscheinlichkeiten. Ändern sich Parameter aufgrund veränderter Wirtschaftslage oder neuer Marktbedingungen, können die späteren Ergebnisse massgeblich von den versicherungsmathematischen Gutachten und Berechnungen abweichen. Diese Abweichungen können mittelfristig einen erheblichen Einfluss auf die Aufwendungen und Erträge aus Personalvorsorgeeinrichtungen haben. Der Buchwert der bilanzierten Vorsorgeaktiven und -verpflichtungen geht aus Erläuterung 17 hervor.
Ertragssteuern
Die Bemessung der laufenden Steuerverpflichtungen unterliegt einer Auslegung der Steuergesetze in den entsprechenden Ländern, deren Angemessenheit im Rahmen der endgültigen Einschätzung oder von Betriebsprüfungen durch die Steuerbehörden beurteilt wird. Daraus können sich wesentliche Anpassungen an den Steueraufwand ergeben. Im Weiteren bedingt die Beurteilung der Aktivierbarkeit steuerlich verwendbarer Verlustvorträge eine kritische Einschätzung der wahrscheinlichen Verrechenbarkeit mit künftigen Gewinnen, die von vielfältigen Einflüssen und Entwicklungen abhängen. Die Buchwerte der laufenden und latenten Steueraktiven und -verpflichtungen gehen aus der Konzernbilanz hervor.
- Verabschiedete, noch nicht angewendete Standards
-
Bis zum Datum der Genehmigung der Konzernrechnung durch den Verwaltungsrat wurden insbesondere die folgenden neuen und revidierten Standards und Interpretationen verabschiedet. Diese treten jedoch erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet. Ihre Auswirkungen auf die Konzernrechnung von Georg Fischer wurden noch nicht systematisch analysiert, sodass die erwarteten Effekte, wie sie am Ende der Tabelle offengelegt werden, lediglich eine erste Einschätzung der Konzernleitung darstellen.
Standards und Interpretationen Auswirkung Inkraftsetzung Geplante Anwendung
durch Georg FischerNeue Standards und Interpretationen
IFRS 9 Finanzinstrumente *
1.Januar 2015 Geschäftsjahr
2015IFRS 10 Konzernabschlüsse *
1.Januar 2013 Geschäftsjahr
2013IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen ***
1.Januar 2013 Geschäftsjahr
2013IFRS 12 Offenlegung von Beteiligungen an anderen Unternehmen **
1.Januar 2013 Geschäftsjahr
2013IFRS 13 Fair-Value-Bewertung *
1.Januar 2013 Geschäftsjahr
2013IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine *
1.Januar 2013 Geschäftsjahr
2013Überarbeitung von Standards und Interpretationen Darstellung des sonstigen Ergebnisses (Änderungen von IAS 1) **
1.Juli 2012 Geschäftsjahr
2013IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (geändert 2011) ****
1.Januar 2013 Geschäftsjahr
2013IAS 27 Einzelabschlüsse (2011) *
1.Januar 2013 Geschäftsjahr
2013IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Joint Ventures (2011) ***
1.Januar 2013 Geschäftsjahr
2013Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten (Änderungen von IFRS 7) **
1.Januar 2013 Geschäftsjahr
2013Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten (Änderungen von IAS 32) **
1.Januar 2014 Geschäftsjahr
2014Jährliches Verbesserungsprojekt 2011 *
1.Januar 2013 Geschäftsjahr
2013Investmentgesellschaften (Änderungen von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) *
1.Januar 2014 Geschäftsjahr
2014* Es werden keine oder keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung erwartet.
** Es werden vor allem zusätzliche Offenlegungen oder Änderungen in der Darstellung der Konzernrechnung von Georg Fischer erwartet.
*** Es werden folgende Auswirkungen auf die Konzernrechnung erwartet: eine Reduktion des Umsatzes in Höhe von rund CHF 170 Mio. und eine Reduktion des EBIT in Höhe von rund CHF 6 Mio.
**** Nach Berücksichtigung von latenten Steuern wird der Effekt von noch nicht erfassten versicherungsmathematischen Verlusten auf das Eigenkapital auf rund CHF 110 Mio. geschätzt. Die Personalvorsorgekosten werden voraussichtlich um einen tiefen einstelligen Millionenbetrag erhöht.
Bericht der Revisionsstelle
Als Revisionsstelle haben wir die Konzernrechnung der Georg Fischer
AG, bestehend aus konsolidierter Bilanz, konsolidierter
Erfolgsrechnung, konsolidierter Gesamtergebnisrechnung, Aufstellung
über die Veränderung des Eigenkapitals, konsolidierter
Geldflussrechnung und Anhang, für das am 31. Dezember 2012
abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnung
in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting
Standards (IFRS) und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und
Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die
Aufstellung einer Konzernrechnung, die frei von wesentlichen falschen
Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist.
Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und
die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Revisionsstelle
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards sowie den International Standards on Auditing vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von
Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen
für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und
sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im
pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine
Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der
Konzernrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein.
Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer
das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der
Konzernrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen
entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein
Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die
Beurteilung der Angemessenheit der angewandten
Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen
Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der
Konzernrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage
für unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung für das
am 31. Dezember 2012 abgeschlossene Geschäftsjahr ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit
den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht
dem schweizerischen Gesetz.
Sonstiger Sachverhalt
Die Konzernrechnung der Georg Fischer AG für das am 31. Dezember
2011 endende Geschäftsjahr wurde von einer anderen
Revisionsstelle geprüft, die am 16. Februar 2012 ein
uneingeschränktes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss
abgegeben hat.
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrats ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.
PricewaterhouseCoopers AG

Stefan Räbsamen
Revisionsexperte
Leitender Revisor
Zürich, 14. Februar 2013

Diego J. Alvarez
Revisionsexperte