Annual Shareholders' Meeting 2024

FAQ: Generalversammlung

Erfahren Sie mehr über GF. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen über die Generalversammlung.

Wann und wo findet die nächste Generalversammlung statt?

Die 129. Generalversammlung der der Georg Fischer AG findet am 16. April 2025 in der IWC Arena in Schaffhausen statt.

Wie lange dauert eine Generalversammlung?

Der offizielle Teil der Generalversammlung dauert in der Regel etwa 90 bis 100 Minuten. Im Anschluss an den offiziellen Teil offeriert das Unternehmen einen Snack.

Wer kann an der Generalversammlung teilnehmen?

Die Generalversammlung ist den Aktionärinnen und Aktionären der Georg Fischer AG vorbehalten. Stimmberechtigt sind alle Aktionärinnen und Aktionäre der Georg Fischer AG, die bis zum Stichtag Dienstag 8. April 2025, 17:30 Uhr durch ihre Depotbank als Aktieninhaber mit der Anzahl Aktien der Georg Fischer AG dem Aktienregister gemeldet wurden.

Kann ich jemanden mitnehmen?

Leider nein. Die Generalversammlung ist den Aktionärinnen und Aktionären vorbehalten.

Wie und wann erhalte ich eine Einladung?

Den im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären wird ab dem 25. März 2025 eine persönliche Einladung zur Generalversammlung per Post zugestellt.

Gibt es einen so genannten Stichtag?

Ja. Aus organisatorischen Gründen werden ab Dienstag, 8. April 2025, 17:30 Uhr keine Eintragungen von Aktien im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen.

Bei allen Fragen rund um die Aktienregistrierung im Rahmen der Generalversammlung wenden Sie sich bitte an unser Aktienbüro oder an Ihre Depotbank.

Kontakt

Sandra Dreier Etter

Aktienregister

Georg Fischer AG

Amsler-Laffon-Strasse 9

8201 Schaffhausen

Schweiz

Kann auch nach dem Stichtag mit Aktien der Georg Fischer AG gehandelt werden?

Selbstverständlich ist das weiterhin möglich.

Ich habe die Einladung erhalten und möchte an der Generalversammlung teilnehmen. Was mache ich jetzt?

Zusammen mit den Abstimmungsunterlagen haben Sie die Vollmachtserklärung und die Zutrittskarte erhalten. Bitte melden Sie sich mit der Vollmachtserklärung (online oder per Post mit dem beigelegten Antwortkuvert) fristgerecht für die Generalversammlung an. Die Anmeldung muss spätestens bis am Dienstag, 15. April 2025 (per Post 08:00 Uhr oder online 14. April 2025 23:59 Uhr), bei der Gesellschaft eintreffen.

Vergessen Sie die Zutrittskarte am Tag der Generalversammlung nicht. Sie ersparen sich so Zeit. Ohne Zutrittskarte müssen Sie sich uns gegenüber ausweisen und wir müssen Sie in unserem Aktienregister verifizieren.

Kann ich mich an der Generalversammlung vertreten lassen?

Ja. Falls Sie nicht persönlich an unserer Generalversammlung teilnehmen, können Sie sich durch eine beliebige andere handlungsfähige Person oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.

Wie übertrage ich mein Stimmrecht einer anderen Person?

Bitte vermerken Sie die Vollmachtserteilung auf der Anmeldung/Vollmachtserklärung. Gleichzeitig erteilen Sie auf der Rückseite der Zutrittskarte die Vollmacht, in Ihrem Namen abzustimmen, auf die von Ihnen beauftragte Person und übergeben die Zutrittskarte direkt an den Bevollmächtigten. 

Wie übertrage ich mein Stimmrecht dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter?

Sie finden auf der Anmeldung/Vollmachtserklärung die entsprechende Möglichkeit. Sie können alle Stimmen pauschal an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter delegieren oder zu jedem einzelnen Antrag individuell Ihr Stimmrecht ausüben.

Alternativ können Sie Ihre Weisungen auch online an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter übermitteln. Folgen Sie hierzu der Beschreibung in Ihren Unterlagen.

Was ist ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter?

Ein börsenkotiertes Unternehmen wie GF muss eine "unabhängige Person bezeichnen, die von den Aktionären mit der Vertretung beauftragt werden kann" (OR Art. 689c). Der unabhängige Stimmrechtsvertreter übt die ihm übertragenen Stimmrechte gemäss den erhaltenen Weisungen aus.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Vollmacht erteilen?

Sobald Sie im Besitz der Anmeldung/Vollmachtserklärung sind, können Sie schriftlich oder elektronisch die Vollmacht an eine handlungsfähige Drittperson Ihrer Wahl oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter erteilen. Die Anmeldung/Vollmachtserteilung muss spätestens bis am Dienstag, 15. April 2025 (per Post 08:00 Uhr oder online 14. April 2025 23:59 Uhr), bei der Gesellschaft eintreffen.

Ich kann meine Zutrittskarte nicht mehr finden oder habe keine erhalten. Wo kann ich mich melden?

Sollten Sie Ihre Unterlagen nicht erhalten haben oder nicht mehr finden, wenden Sie sich bitte vorab an unser Aktienbüro oder melden Sie sich am Tag der Generalversammlung am Informationsstand im Eingangsbereich. Sie erhalten nach der Identifikation und der Prüfung, ob Sie im Aktienregister als Aktionärin oder Aktionär mit Stimmrecht eingetragen sind, Ihre Zutrittskarte und das Stimmmaterial.

Die Anzahl der aufgeführten Aktien stimmt nicht. Wer gibt mir Auskunft?

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Depotbank, an unser Aktienbüro oder melden Sie sich am Tag der Generalversammlung am Informationsstand im Eingangsbereich.

Was geschieht, wenn ich zu spät komme?

Ein Eintritt ist immer noch möglich.

Wo muss ich mich melden, wenn ich das Wort ergreifen will?

Beim Infostand liegt eine Rednerliste auf, in die Sie sich eintragen können. Zudem reservieren wir für Aktionärinnen und Aktionäre, die das Wort ergreifen möchten, einen Tisch vorne rechts mit guter Sicht zum Vorsitzenden.

Sie können allfällige Fragen auch schriftlich zu Handen des Verwaltungsrates richten (Adresse: Georg Fischer AG, Generalsekretariat, Amsler-Laffon-Strasse 9, 8201 Schaffhausen) oder via E-Mail an gv2025@georgfischer.com.

Falls Sie zusätzlich eine Wortmeldung an der Generalversammlung wünschen, müssen Sie an der Generalversammlung teilnehmen und sich beim entsprechenden Traktandum zu Wort melden.

Ich habe nach Erhalt der Abstimmungsunterlagen und der Zutrittskarte Aktien verkauft. Sind diese Unterlagen noch gültig?

Falls Sie einen Teil Ihrer Aktien verkauft haben: Da Sie mit der Anzahl gültiger Aktienstimmen im unserem Register registriert sind, werden Sie mit der entsprechenden Anzahl Stimmen ihre Stimmrechte ausüben können. Für die verkauften Aktien sind Sie nicht mehr stimmberechtigt.

Falls Sie alle Aktien verkauft haben: Sie sind an der Generalversammlung nicht mehr stimmberechtigt und können nicht teilnehmen.

Ich habe nach dem Stichtag Aktien gekauft. Bin ich stimmberechtigt?

Sie sind schon Aktionärin oder Aktionär von GF: Nach dem Stichtag kann der Zukauf von Aktien nicht mehr im Aktienregister eingetragen werden. Ihre Zutrittskarte und die Stimmunterlagen behalten ihre Gültigkeit. Siehe Erläuterungen zum Stichtag.

Sie sind Neuaktionärin oder Neuaktionär: Der Kauf der Aktien kann nach dem Stichtag nicht mehr im Aktienregister eingetragen werden und diese Aktien sind daher nicht stimmberechtigt an dieser Generalversammlung. Siehe Erläuterungen zum Stichtag.

Fragen zur Dividende und zur Dividendenpolitik?

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.