Die 127. Generalversammlung findet am 19. April 2023 in der IWC Arena in Schaffhausen statt.
Der offizielle Teil der Generalversammlung dauert in der Regel etwa 90 bis 100 Minuten. Im Anschluss an den offiziellen Teil offeriert das Unternehmen einen Snack (Fleisch- oder Vegi-Teller sowie Dessert).
Die Generalversammlung ist den Aktionärinnen und Aktionären der Georg Fischer AG vorbehalten. Stimmberechtigt sind alle Aktionärinnen und Aktionäre der Georg Fischer AG, die bis zum Stichtag Dienstag 11. April 2023, 17:30 Uhr durch ihre Depotbank als Aktieninhaber mit der Anzahl Aktien der Georg Fischer AG dem Aktienregister gemeldet wurden.
Leider nein. Die Generalversammlung ist den Aktionärinnen und Aktionären vorbehalten.
Den im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären wird ab dem 21. März 2023 eine persönliche Einladung zur Generalversammlung per Post zugestellt.
Ja. Aus organisatorischen Gründen werden ab Dienstag, 11. April 2023, 17:30 Uhr keine Eintragungen von Aktien im Aktienregister der Gesellschaft vorgenommen.
Bei allen Fragen rund um die Aktienregistrierung im Rahmen der Generalversammlung wenden Sie sich bitte an unser Aktienbüro oder an Ihre Depotbank.
Selbstverständlich ist das weiterhin möglich.
Zusammen mit den Abstimmungsunterlagen haben Sie die Vollmachtserklärung und die Zutrittskarte erhalten. Bitte melden Sie sich mit der Vollmachtserklärung (online oder per Post mit dem beigelegten Antwortkuvert) fristgerecht für die Generalversammlung an. Die Anmeldung muss spätestens bis am Dienstag, 18. April 2023 (per Post 08:00 Uhr oder online 17. April 2023 23:59 Uhr), bei der Gesellschaft eintreffen.
Vergessen Sie die Zutrittskarte am Tag der Generalversammlung nicht. Sie ersparen sich so Zeit. Ohne Zutrittskarte müssen Sie sich uns gegenüber ausweisen und wir müssen Sie in unserem Aktienregister verifizieren.
Ja. Falls Sie nicht persönlich an unserer Generalversammlung teilnehmen, können Sie sich durch eine beliebige andere handlungsfähige Person oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.
Bitte vermerken Sie die Vollmachtserteilung auf der Anmeldung/Vollmachtserklärung. Gleichzeitig erteilen Sie auf der Rückseite der Zutrittskarte die Vollmacht, in Ihrem Namen abzustimmen, auf die von Ihnen beauftragte Person und übergeben die Zutrittskarte direkt an den Bevollmächtigten.
Sie finden auf der Anmeldung/Vollmachtserklärung die entsprechende Möglichkeit. Sie können alle Stimmen pauschal an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter delegieren oder zu jedem einzelnen Antrag individuell Ihr Stimmrecht ausüben.
Alternativ können Sie Ihre Weisungen auch online an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter übermitteln. Folgen Sie hierzu der Beschreibung in Ihren Unterlagen.
Ein börsenkotiertes Unternehmen wie GF muss eine "unabhängige Person bezeichnen, die von den Aktionären mit der Vertretung beauftragt werden kann" (OR Art. 689c). Der unabhängige Stimmrechtsvertreter übt die ihm übertragenen Stimmrechte gemäss den erhaltenen Weisungen aus.
Sobald Sie im Besitz der Anmeldung/Vollmachtserklärung sind, können Sie schriftlich oder elektronisch die Vollmacht an eine handlungsfähige Drittperson Ihrer Wahl oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter erteilen. Die Anmeldung/Vollmachtserteilung muss spätestens bis am Dienstag, 18. April 2023 (per Post 08:00 Uhr, oder online 17. April 2023 23:59 Uhr), bei der Gesellschaft eintreffen.
Sollten Sie Ihre Unterlagen nicht erhalten haben oder nicht mehr finden, wenden Sie sich bitte vorab an unser Aktienbüro oder melden Sie sich am Tag der Generalversammlung am Informationsstand im Eingangsbereich. Sie erhalten nach der Identifikation und der Prüfung, ob Sie im Aktienregister als Aktionärin oder Aktionär mit Stimmrecht eingetragen sind, Ihre Zutrittskarte und das Stimmmaterial.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Depotbank, an unser Aktienbüro oder melden Sie sich am Tag der Generalversammlung am Informationsstand im Eingangsbereich.
Ein Eintritt ist immer noch möglich.
Der Versammlungsleiter wird vor jeder Abstimmung fragen, ob jemand das Wort zu ergreifen wünscht. Bitte melden Sie sich deutlich und begeben Sie sich zum Votantenpult vorne rechts. Bitte sprechen Sie gezielt zur Sache.
Für Aktionärinnen und Aktionäre, die das Wort ergreifen möchten, steht ein reservierter Tisch vorne rechts zur Verfügung.
Sie können allfällige Fragen auch schriftlich zu Handen des Verwaltungsrates richten (Adresse: Georg Fischer AG, Generalsekretariat, Amsler-Laffon-Strasse 9, 8201 Schaffhausen) oder via E-Mail an gv2023@georgfischer.com. Falls Sie zusätzlich eine Wortmeldung an der Generalversammlung wünschen, müssen Sie an der Generalversammlung teilnehmen und sich beim entsprechenden Traktandum zu Wort melden.
Falls Sie einen Teil Ihrer Aktien verkauft haben: Da Sie mit der Anzahl gültiger Aktienstimmen im unserem Register registriert sind, werden Sie mit der entsprechenden Anzahl Stimmen ihre Stimmrechte ausüben können. Für die verkauften Aktien sind Sie nicht mehr stimmberechtigt.
Falls Sie alle Aktien verkauft haben: Sie sind an der Generalversammlung nicht mehr stimmberechtigt und können nicht teilnehmen.
Sie sind schon Aktionärin oder Aktionär von GF: Nach dem Stichtag kann der Zukauf von Aktien nicht mehr im Aktienregister eingetragen werden. Ihre Zutrittskarte und die Stimmunterlagen behalten ihre Gültigkeit. Siehe Erläuterungen zum Stichtag.
Sie sind Neuaktionärin oder Neuaktionär: Der Kauf der Aktien kann nach dem Stichtag nicht mehr im Aktienregister eingetragen werden und diese Aktien sind daher nicht stimmberechtigt an dieser Generalversammlung. Siehe Erläuterungen zum Stichtag.
Diesem Thema ist ein eigenes Kapitel der "Häufigen Fragen" gewidmet.